
1 Emissionen
Pkw und Güterverkehr
Pkw belasten Klima und Umwelt heute weniger als in der Vergangenheit. Abgasvorschriften für neu zugelassene Pkw wurden per Gesetz schrittweise verschärft, deshalb gibt es immer bessere Motoren und Abgastechnik. Zudem sind die Autohersteller dazu verpflichtet, die Qualität der Kraftstoffe zu verbessern. Trotzdem steigen im Verkehrssektor die CO₂-Emissionen weiter an. Das ist unter anderem durch die gestiegene Zahl an gefahrenen Kilometern im Individualverkehr begründet. Der Pkw-Verkehr hat zwischen 1991 und 2017 um knapp 29% zugenommen, der Güterverkehr um 76%.⁷ Der Verkehrssektor unterliegt zudem keinem CO₂ Preis, da er nicht am europäischen Emissionshandel teilnimmt.

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Luftverkehr
Der Luftverkehr trägt rund 2,6% zum weltweiten CO₂-Ausstoß bei.⁸ Seit 2012 sind Flüge, die im europäischen Wirtschaftsraum starten oder landen, in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Gewerbliche und nichtgewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen für jede Tonne CO₂ eine Emissionsberechtigung vorlegen. Ab 2020 gibt es das globale Klimaschutzinstrument CORSIA für den internationalen Luftverkehr, mit dem wachstumsbasierte CO₂-Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Zudem existiert in Deutschland seit 2010 die Luftverkehrsabgabe als Klimaabgabe für den Luftverkehrswirtschaft. Die Steuer wird für jeden Abflug von und jede Ankunft an einem deutschen Flughafen fällig. Dementsprechend ist die Steuerlast für Fluggesellschaften mit Drehkreuzen oder großen Basen besonders hoch. Die Luftverkehrssteuer wird zum April 2020 weiter angehoben.


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2 Kraftstoffe & Antriebsformen
Verkehr kann durch unterschiedliche Kraftstoffe und Antriebsformen klimaneutral werden. Dazu gehören beispielsweise Wasserstoff, Bio-Ethanol sowie E-Gas und synthetischer Diesel, die beide aus erneuerbarem Strom, Wasser und CO₂ hergestellt werden. Für die Produktion dieser sogenannten klimaneutralen E-Fuels sind massive Investitionen notwendig. Ein Verbot des Verbrennungsmotors wird durch solche alternativen Kraftstoffe überflüssig und Verbraucherinnen und Verbraucher können weiterhin selbst wählen, welche Antriebsformen sie erwerben möchten. Zudem kann die bestehende Infrastruktur, zum Beispiel Tankstellen, weiterhin genutzt werden. Eine Diversifizierung der Antriebsformen verhindert eine große Menge an zu entsorgenden Batterien und den Verbrauch nur begrenzt verfügbarer Rohstoffe wie Lithium und Kobalt. Beides wäre mit der vollständigen Umstellung auf Elektromobilität verbunden.
3 EU-Flottengrenzwerte
Seit dem Jahr 2009 gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU eine CO₂-Regulierung. Der durchschnittliche Ausstoß aller neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers darf demnach einen gesetzlich fixierten Grenzwert in Gramm CO₂ pro Kilometer in einem Jahr nicht überschreiten. Im Dezember 2018 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, das Europaparlament und die Europäische Kommission auf eine Verschärfung des CO₂-Flottengrenzwertes für das Jahr 2030. Bei diesen Grenzwerten wird Elektromobilität mit null Gramm CO₂ pro Kilometer bilanziert, ohne hierbei die Stromzusammensetzung zu betrachten. E-Fuels oder Gas als Kraftstoffe mit dem Potenzial, CO₂-neutral zu sein, werden jedoch bei der Regelung der CO₂-Flottengrenzwerte nicht berücksichtigt. Innovationsoffenheit für echten Klimaschutz ist damit nicht gegeben.
